Gewerbeimmobilien werden zu Wohnraum: Neues Förderprogramm startet im Juli

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Gewerbeimmobilie wird zu Wohnraum, neues Förderprogramm startet.

Ab Juli 2026 startet die Bundesregierung das neue Förderprogramm "Gewerbe zu Wohnen", um leerstehende Gewerbeimmobilien in dringend benötigten Wohnraum umzuwandeln. Mit einem Budget von 300 Millionen Euro für 2026 zielt das Programm darauf ab, Leerstand zu bekämpfen, Wohnraum zu schaffen und gleichzeitig klimagerechte Sanierungen zu fördern. Investoren können Zuschüsse von bis zu 30.000 Euro pro neu geschaffener Wohneinheit erhalten.

Wichtige Eckpunkte des Programms

  • Förderung von Umbauten leerstehender Gewerbeimmobilien zu Wohnraum.
  • Zuschüsse von bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit.
  • Gesamtbudget von 300 Millionen Euro für 2026.
  • Sanierungspflicht auf Effizienzhaus-85-Standard (Erneuerbare Energien).
  • Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen.
  • Anträge müssen vor Projektbeginn gestellt werden.

Ziele und Hintergründe der Förderung

Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) erklärte, dass das Programm drei zentrale Ziele verfolgt: die Bekämpfung von Leerstand, die Schaffung von Wohnraum und die Förderung einer klimagerechten Sanierung. Angesichts steigender Leerstandsquoten bei Büro- und Gewerbeimmobilien und gleichzeitigem Wohnraummangel soll diese Initiative einen Impuls zur Umnutzung bestehender Bausubstanz geben. Dies spart im Vergleich zum Neubau erhebliche Mengen an CO2 und schont Ressourcen.

Förderfähige Maßnahmen und Bedingungen

Das Programm richtet sich an alle Investoren, einschließlich natürlicher und juristischer Personen sowie Personengesellschaften, die nicht zu Wohnzwecken genutzte, beheizte Gebäude oder Gebäudeteile in Wohnraum umwandeln möchten. Mindestens eine neue Wohneinheit muss durch den Umbau geschaffen werden. Eine zentrale Voraussetzung ist die energetische Sanierung der Immobilie auf mindestens das Niveau eines Effizienzhauses 85 Erneuerbare Energien (EH 85 EE). Für Baudenkmäler gelten spezielle Anforderungen (EH Denkmal EE).

Zu den förderfähigen Ausgaben zählen unter anderem Anpassungen der Baukonstruktion, Grundrissänderungen, Innenausbau sowie die Umgestaltung von Außenanlagen. Ausgaben für die energetische Sanierung selbst sind jedoch nicht Teil dieser Förderung. Die maximale förderfähige Ausgabe pro Wohneinheit beträgt 100.000 Euro, wovon bis zu 30 Prozent als direkter Zuschuss gewährt werden. Die Gesamtförderung pro Unternehmen ist auf 300.000 Euro begrenzt. Anträge müssen vor Beginn der Baumaßnahmen eingereicht werden.

Keine Mietobergrenzen vorgesehen

Eine Besonderheit des Programms ist, dass keine Mietobergrenzen für die neu geschaffenen Wohneinheiten vorgesehen sind. Die Bundesregierung begründet dies mit fehlender verfassungsrechtlicher Kompetenz. Geförderte Wohnungen können somit zu marktüblichen Konditionen vermietet werden. Dies soll die wirtschaftliche Attraktivität der Umnutzung erhöhen, auch wenn dadurch voraussichtlich eher im mittleren und oberen Mietsegment angesiedelte Wohnungen entstehen werden.

Das Förderprogramm ist zunächst bis Ende 2026 geplant, wobei die genaue Richtlinie am 2. April 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Die Umbau- und Sanierungsmaßnahmen dürfen insgesamt bis zu 54 Monate dauern.

Quellen

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Klaus Gräber

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