Barrierearm wohnen: Hausverkauf und Wohnungswechsel mit Blick auf DIN 18040-2 planen

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Immo2you Klaus Gräber zeigt einem älteren Paar mit einem Mädchen und einem Hund den offenen Terrassenzugang einer Wohnung.

Barrierearm wohnen: Hausverkauf und Wohnungswechsel mit Blick auf DIN 18040-2 planen

Barrierearm wohnen kann den Alltag erleichtern: weniger Treppen, überschaubare Räume und kurze Wege. Wenn Sie über einen Wechsel aus dem eigenen Haus nachdenken, sollten Sie Ihre Wünsche frühzeitig festhalten. Für die Prüfung einer als barrierefrei angebotenen Wohnung ist die DIN 18040-2 eine wichtige fachliche Grundlage.

Ob Sie in Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Gelsenkirchen, Gladbeck oder Bottrop wohnen: Ein geplanter Wohnungswechsel schafft Zeit, um Umbau, Verkauf, Vermietung und die Suche nach einem neuen Zuhause miteinander zu vergleichen. Dabei geht es um Ihre persönliche Lebensqualität und eine tragfähige finanzielle Entscheidung.

Wann lohnt es sich, über den Wohnungswechsel nachzudenken?

Vielleicht wird die Gartenarbeit anstrengender, Räume bleiben ungenutzt oder das Schlafzimmer ist nur über eine Treppe erreichbar. Auch hohe laufende Kosten oder die Entfernung zu Familie, Einkauf und Ärzten können Anlass sein, Alternativen zu prüfen.

Sie müssen nicht warten, bis ein Umzug dringend wird. Wer frühzeitig plant, kann Angebote in Ruhe besichtigen und den Verkauf des bisherigen Hauses besser vorbereiten. Ein Wechsel ist jedoch nicht automatisch die beste Lösung: Auch eine Anpassung des vorhandenen Hauses kann infrage kommen.

Barrierearm und barrierefrei: Was ist der Unterschied?

„Barrierearm“, „seniorengerecht“ oder „altersgerecht“ beschreiben nicht automatisch ein einheitliches Ausstattungsniveau. Lassen Sie sich deshalb konkret zeigen, welche Hindernisse bestehen und welche Merkmale tatsächlich vorhanden sind.

Eine Erdgeschosswohnung kann beispielsweise eine Stufe am Hauseingang oder einen engen Sanitärraum haben. Ebenso garantiert ein Aufzug nicht, dass Wohnung, Keller und Stellplatz ohne weitere Hindernisse erreichbar sind. Die persönliche Nutzbarkeit muss vor Ort geprüft werden.

„Barrierefrei“ sollte dagegen nicht bloß als werblicher Ersatz für „bequem“ verwendet werden. Für Wohnungen bietet die DIN 18040-2 überprüfbare Planungsgrundlagen. Welche Anforderungen im konkreten Objekt gelten und erfüllt sind, bedarf einer fachlichen Betrachtung.

DIN 18040-2: Die relevante Norm für Wohnungen

DIN 18040 ist eine Normenreihe zum barrierefreien Bauen. Teil 2, DIN 18040-2 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2: Wohnungen“, betrifft Wohnungen und die damit zusammenhängende Erschließung. Teil 1 behandelt öffentlich zugängliche Gebäude; Teil 3 betrifft den öffentlichen Verkehrs- und Freiraum. Für Ihre Wohnungssuche ist deshalb die genaue Angabe DIN 18040-2 hilfreicher als die Zahl 18040 allein.

Die Norm betrachtet nicht nur Treppen oder Schwellen, sondern unter anderem Zugänglichkeit, Türen, Bewegungsflächen und die Nutzbarkeit von Räumen und Ausstattung. Besondere Anforderungen an uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbare Wohnungen werden in DIN 18040-2 mit „R“ gekennzeichnet. Eine barrierefreie Wohnung ist deshalb nicht ohne Weiteres in jeder Hinsicht uneingeschränkt rollstuhlnutzbar.

DIN 18040-2 ist eine technische Norm und nicht selbst ein Gesetz. Ihre rechtliche Bedeutung kann sich insbesondere aus bauaufsichtlicher Einführung oder vertraglicher Vereinbarung ergeben. In Nordrhein-Westfalen sind dafür unter anderem die BauO NRW und die jeweils geltenden Technischen Baubestimmungen mit ihren Ergänzungen und Einschränkungen maßgeblich. Die Anforderungen sind objektbezogen zu prüfen; aus der Norm folgt keine pauschale Umbaupflicht für jedes bestehende Eigenheim.

Checkliste: Passt die Wohnung zu Ihrem Alltag?

  • Zugang: Wie gelangen Sie von Straße, Stellplatz oder Garage bis in die Wohnung? Gibt es Stufen, steile Wege oder schwer bedienbare Türen?
  • Aufzug: Ist er ohne zusätzliche Treppen erreichbar und für Ihren Bedarf geeignet? Welche Bereiche erschließt er?
  • Türen und Bewegungsflächen: Können Sie sich mit den tatsächlich benötigten Hilfsmitteln und bei normaler Möblierung gut bewegen?
  • Bad: Sind Dusche, WC und Waschplatz erreichbar und nutzbar? Ist Platz für notwendige Unterstützung vorhanden?
  • Bedienung: Lassen sich Fenster, Griffe, Schalter und andere Ausstattungselemente gut erreichen und bedienen?
  • Balkon oder Terrasse: Welche Schwellen und Höhenunterschiede bestehen?
  • Umfeld: Sind Einkauf, medizinische Versorgung, Haltestellen und soziale Kontakte für Sie gut erreichbar?

Diese Übersicht ersetzt keine vollständige Prüfung nach DIN 18040-2. Sie hilft, Besichtigungen vorzubereiten und offene Punkte konkret zu benennen. Eine einzelne bodengleiche Dusche oder ein schwellenarmer Terrassenzugang belegt keine vollständige Normkonformität.

Umbauen oder umziehen: Zwei Möglichkeiten vergleichen

Prüfen Sie zunächst, ob sich Ihr Haus sinnvoll anpassen lässt. Denkbar sind beispielsweise eine andere Raumaufteilung, ein besser nutzbares Bad oder eine Lösung für den Zugang. Ob Maßnahmen technisch, rechtlich und wirtschaftlich möglich sind, müssen Fachleute anhand des Bestands beurteilen.

Vergleichen Sie die Umbaukosten mit den Kosten eines Wechsels. Berücksichtigen Sie auch den Aufwand während der Arbeiten und die langfristige Nutzbarkeit. Ein Umbau kann Hindernisse reduzieren, ohne damit sämtliche Anforderungen der DIN 18040-2 zu erfüllen. Die tatsächlich erreichbare Qualität sollte klar dokumentiert werden.

Hausverkauf und neues Zuhause zeitlich abstimmen

Ein häufiges Anliegen lautet: Erst verkaufen oder erst eine Wohnung finden? Eine pauschale Reihenfolge gibt es nicht. Entscheidend sind verfügbare Mittel, Nachfrage, Vertragsbedingungen und Ihr gewünschter Zeitrahmen.

Beginnen Sie mit einer nachvollziehbaren Wertermittlung und einer Bestandsaufnahme Ihrer Verpflichtungen. Erst wenn ein realistischer finanzieller Rahmen besteht, lässt sich gezielt nach einer passenden Wohnung suchen. Der erwartete Verkaufspreis ist nicht automatisch der frei verfügbare Betrag: Restdarlehen, Verkaufskosten und weitere Verpflichtungen sind zu berücksichtigen.

Stimmen Sie Zahlung, Räumung und Übergabe beider Immobilien rechtzeitig ab. Gegebenenfalls ist eine Zwischenfinanzierung oder Übergangslösung zu prüfen. Lassen Sie rechtliche Gestaltungen vor verbindlichen Zusagen mit dem Notar klären.

Kaufen oder mieten: Laufende Kosten mitdenken

Auch eine kleinere Wohnung muss zu Ihrem monatlichen Budget passen. Bei einem Kauf gehören neben den Erwerbskosten insbesondere Hausgeld, Rücklagen und bekannte Maßnahmen der Eigentümergemeinschaft in die Prüfung. Ein Aufzug kann Komfort bieten, verursacht aber auch laufende Kosten.

Bei einer Mietwohnung sollten Sie Miete, Nebenkosten, gegebenenfalls vereinbarte Zusatzleistungen und die längerfristige Tragbarkeit vergleichen. Prüfen Sie, ob Betreuung oder andere Angebote tatsächlich Vertragsbestandteil sind; eine als seniorengerecht angebotene Wohnung bedeutet nicht automatisch betreutes Wohnen.

Unterlagen und Nachweise zur Barrierefreiheit verlangen

Wenn ein Angebot ausdrücklich „barrierefrei nach DIN 18040-2“ verspricht, fragen Sie nach der konkreten Grundlage. Welche Bereiche wurden geprüft? Welche Normfassung und welcher Umfang liegen zugrunde? Gibt es Abweichungen oder Einschränkungen? Sind auch die R-Anforderungen zugesagt oder lediglich bestimmte Merkmale?

Lassen Sie wesentliche zugesicherte Eigenschaften eindeutig in den Vertragsunterlagen klären. Eine pauschale Bezeichnung im Exposé oder ein Foto ersetzt keine vollständige fachliche Prüfung. Das gilt auch für das begleitende Motiv dieses Ratgebers: Eine dargestellte Besichtigung ist kein Nachweis der DIN-18040-2-Konformität der abgebildeten Räume.

Barrierearm wohnen im Ruhrgebiet: persönlich begleitet durch Immo2you

Die Immo2you GmbH unterstützt Eigentümer in Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Gelsenkirchen, Gladbeck und Bottrop bei der Vorbereitung eines Wohnungswechsels. Wir helfen, Wünsche an das neue Zuhause, die Vermarktung Ihres bisherigen Hauses und den zeitlichen Ablauf zusammenzuführen.

Unsere eigenen Architekten und Ingenieure im Team können technische und planerische Fragen einbeziehen, auch zur Einordnung von Anforderungen der DIN 18040-2. Eine vollständige Konformitätsprüfung oder eine bestimmte bauliche Eignung wird dadurch nicht pauschal zugesagt. Umfang und notwendige Nachweise sind im Einzelfall abzustimmen.

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Sie haben Fragen oder wünschen eine fachkundige Beratung? Das Team der Immo2you GmbH unterstützt Sie gerne. Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin unter 0201 72658399. Weitere Informationen finden Sie auf immo2you.de und in unseren Immobilien-Ratgebern.

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Klaus Gräber

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