Käufer gefunden – aber finanziert die Bank auch den Kaufpreis?

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Marina Massold berät ein Elternpaar an einer Küchentheke mit Immobilienunterlagen und Taschenrechner; dahinter stehen zwei Kinder und ein Hund.

Käufer gefunden – aber finanziert die Bank auch den Kaufpreis?

Käuferfinanzierung prüfen, Finanzierungsbestätigung beim Hausverkauf, Kaufpreiszahlung absichern: Wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung verkaufen, ist eine Kaufzusage ein wichtiger Schritt. Ob der Interessent den vereinbarten Kaufpreis tatsächlich aufbringen kann, sollten Sie jedoch rechtzeitig klären.

Eine sympathische Besichtigung, ein überzeugendes Gespräch und ein gutes Angebot schaffen Vertrauen. Für einen verlässlichen Immobilienverkauf braucht es zusätzlich eine nachvollziehbare Finanzierung. Das gilt für Eigentümer in Essen ebenso wie in Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Gelsenkirchen, Gladbeck und Bottrop.

Dieser Ratgeber erläutert, welche Fragen Sie stellen sollten, warum die Bank eine Immobilie anders bewerten kann und welche Schritte vor Notartermin und Schlüsselübergabe wichtig sind.

Warum eine Kaufzusage noch keine gesicherte Finanzierung bedeutet

Ein Interessent kann ernsthaft kaufen wollen und trotzdem noch keine abschließende Kreditzusage haben. Vielleicht liegt bislang nur eine allgemeine Budgetberechnung vor. Vielleicht fehlen der Bank noch Objektunterlagen. Oder der Käufer benötigt zunächst den Erlös aus dem Verkauf seiner eigenen Immobilie.

Fragen Sie deshalb frühzeitig nach dem Stand der Finanzierung. Es geht darum, Zahlungswege und offene Voraussetzungen nachvollziehen zu können. Eine unverbindliche mündliche Aussage ersetzt diese Klärung nicht.

Für Verkäufer kann ein Scheitern Zeit und Geld kosten: Die Vermarktung muss möglicherweise erneut beginnen, andere Interessenten haben sich inzwischen anders entschieden oder der eigene Umzug gerät ins Stocken. Umso sinnvoller ist es, vor verbindlichen Dispositionen Klarheit zu schaffen.

Finanzierungsbestätigung: Der Inhalt zählt

Verlassen Sie sich nicht allein auf Überschriften wie „Finanzierungsbestätigung“, „Finanzierungszertifikat“ oder „Finanzierungszusage“. Prüfen Sie, was das jeweilige Schreiben tatsächlich bestätigt und welche Bedingungen es enthält. Die Bezeichnung allein sagt nicht verlässlich aus, ob eine Bank bereits eine verbindliche Verpflichtung übernommen hat.

  • Allgemeine Budgeteinschätzung: Sie kann eine erste Orientierung bieten, muss aber weder eine abschließende Bonitätsprüfung noch eine Prüfung Ihrer konkreten Immobilie enthalten.
  • Objektbezogene Bestätigung: Sie ist aussagekräftiger, wenn Käufer, Immobilie, Kaufpreis beziehungsweise Darlehensbetrag und Prüfungsstand eindeutig benannt sind. Vorbehalte bleiben trotzdem zu beachten.
  • Verbindliche Darlehensvereinbarung: Auch hier müssen noch offene Auszahlungsvoraussetzungen und Fristen geprüft werden. Ein unterschriebener Kreditvertrag bedeutet nicht automatisch, dass das Geld sofort ausgezahlt werden kann.

Für die Einordnung helfen Fragen nach Aussteller, Datum, Gültigkeit und offenen Bedingungen. Ist das Objekt bereits vollständig geprüft? Muss noch Eigenkapital nachgewiesen werden? Steht eine interne Entscheidung aus? Bei Zweifeln sollte der Käufer eine Klarstellung seines Kreditinstituts einholen.

Was die Bank bei der Käuferfinanzierung prüft

Bei einem Immobiliar-Verbraucherdarlehen prüft der Kreditgeber die Kreditwürdigkeit unter anderem anhand von Einkommen, Ausgaben und weiteren finanziellen Umständen. Die gesetzliche Prüfung darf grundsätzlich nicht hauptsächlich darauf beruhen, dass die Wohnimmobilie mehr wert ist als das Darlehen. Eine wertvolle Immobilie allein ersetzt also keine tragfähige Rückzahlungsfähigkeit.

Daneben spielt das Objekt als Kreditsicherheit eine Rolle. Für Verkäufer ist daher wichtig, dass eine Finanzierung sowohl zur finanziellen Situation des Käufers als auch zur konkreten Immobilie passt. Das Kreditinstitut trifft seine Entscheidung nach seinen Prüfungsverfahren und den jeweiligen Umständen.

Warum Kaufpreis und Beleihungswert voneinander abweichen können

Der zwischen Verkäufer und Käufer vereinbarte Kaufpreis ist nicht automatisch der Wert, den die Bank ihrer Beleihung zugrunde legt. Der Beleihungswert unterscheidet sich vom Markt- beziehungsweise Verkehrswert. Aus einer niedrigeren bankinternen Bewertung folgt deshalb auch nicht automatisch, dass der vereinbarte Preis falsch ist.

Eine Abweichung kann jedoch die Finanzierung erschweren: Der Käufer muss gegebenenfalls mehr eigene Mittel einsetzen oder eine andere tragfähige Finanzierung finden. Eine sachgerechte Preisstrategie und nachvollziehbare Objektunterlagen helfen, vermeidbare Unklarheiten zu reduzieren. Eine Finanzierungszusage können sie nicht garantieren.

Nebenkosten, Modernisierung und Eigenkapital mitdenken

Zum Finanzierungsbedarf gehören gegebenenfalls mehr als die Mittel für den Kaufpreis. Erwerbsnebenkosten, geplante Arbeiten und eine angemessene Liquiditätsreserve müssen in die Käuferplanung passen. Ob und in welchem Umfang eine Bank einzelne Positionen finanziert, hängt von der konkreten Vereinbarung ab.

Vereinfachtes Rechenbeispiel: Bei einem Kaufpreis von 350.000 Euro, angenommenen Erwerbsnebenkosten von 35.000 Euro und geplanten Arbeiten von 25.000 Euro ergibt sich ein Gesamtbedarf von 410.000 Euro. Stehen 80.000 Euro eigene Mittel zur Verfügung, verbleiben rechnerisch 330.000 Euro Finanzierungsbedarf. Die Nebenkosten sind hier eine frei gewählte Rechenannahme, keine verbindliche Kostenquote. Das Beispiel enthält keine Zins- oder Tilgungsberechnung und ersetzt keine Finanzierungsprüfung.

Für Sie als Verkäufer ist vor allem relevant, ob der Käufer das Gesamtvorhaben plausibel abgedeckt hat. Eine Bestätigung über einen Darlehensbetrag ist nur dann hilfreich, wenn die übrigen benötigten Mittel und die Auszahlungsvoraussetzungen ebenfalls geklärt sind.

Diese Objektunterlagen sollten Eigentümer bereithalten

Welche Unterlagen benötigt werden, entscheidet das jeweilige Kreditinstitut. Häufig hilfreich sind ein aktueller Grundbuchauszug, Grundrisse, nachvollziehbare Wohnflächenunterlagen, Angaben zu Baujahr und Modernisierungen sowie ein erforderlicher Energieausweis. Bei vermieteten Objekten kommen Mietverträge und Mietaufstellungen hinzu.

Bei Eigentumswohnungen können auch Teilungserklärung, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnungen, Versammlungsprotokolle und Angaben zur Erhaltungsrücklage relevant sein. Bauliche Veränderungen und Abweichungen zwischen Unterlagen und tatsächlichem Bestand sollten frühzeitig geklärt werden.

Vollständige Unterlagen ersetzen keine Kreditentscheidung. Sie können aber Rückfragen reduzieren und die Prüfung unterstützen. Vermeiden Sie ungeprüfte Flächenangaben oder Aussagen zu Genehmigungen, die sich nicht belegen lassen.

Fünf Fragen vor dem Notartermin

  1. Ist die Finanzierung auf die konkrete Immobilie und den vereinbarten Kaufpreis abgestimmt?
  2. Sind Käufer und Objekt bereits geprüft oder bestehen noch wesentliche Vorbehalte?
  3. Sind Eigenmittel, Erwerbsnebenkosten und geplante Arbeiten berücksichtigt?
  4. Welche Auszahlungsvoraussetzungen und zeitlichen Abhängigkeiten sind noch offen?
  5. Passt der vorgesehene Zahlungsablauf zu Ihrer eigenen Planung?

Fordern Sie nur erforderliche Nachweise an und behandeln Sie sensible Informationen vertraulich. Für Verkäufer ist häufig eine aussagekräftige Bestätigung hilfreicher als eine umfangreiche Sammlung privater Konto- oder Einkommensunterlagen. Rückfragen an die Bank sollten mit der Käuferseite und erforderlichenfalls mit entsprechender Berechtigung abgestimmt werden.

Was gilt, wenn die Finanzierung nach der Beurkundung scheitert?

Ein Immobilienkaufvertrag bedarf grundsätzlich der notariellen Beurkundung. Ein späteres Finanzierungsproblem hebt einen wirksam geschlossenen Kaufvertrag nicht automatisch auf. Ob Rücktrittsrechte, Bedingungen oder andere Lösungen bestehen, hängt insbesondere vom Vertrag und den Umständen ab.

Lassen Sie bekannte Unsicherheiten deshalb vor der Unterzeichnung mit dem Notar klären. Nach einem Zahlungsausfall sollten Sie Fristen, Ansprüche und mögliche weitere Schritte rechtlich prüfen lassen. Eine neue Vermarktung oder anderweitige Zusagen sollten nicht vorschnell erfolgen, solange die bestehende Vertragslage ungeklärt ist.

Kaufpreisfälligkeit und Schlüsselübergabe sorgfältig abstimmen

Die notarielle Fälligkeitsmitteilung hat eine andere Aufgabe als die Finanzierungsbestätigung: Sie betrifft die vertraglichen Voraussetzungen für die Kaufpreiszahlung. Sie ist keine Bankgarantie und bestätigt nicht, dass das Geld bereits beim Verkäufer eingegangen ist.

Die Schlüsselübergabe sollte im Regelfall erst nach vollständiger vertragsgemäßer Kaufpreiszahlung und entsprechend dem Kaufvertrag erfolgen. Sind Zahlungen zur Ablösung bestehender Belastungen an Gläubiger vorgesehen, muss der vereinbarte Zahlungsweg berücksichtigt werden. Sonderlösungen oder eine frühere Besitzübergabe gehören vorab mit dem Notar geklärt.

Beachten Sie außerdem: Schlüsselübergabe und Eigentumsübergang sind unterschiedliche Vorgänge. Eigentümer wird der Käufer grundsätzlich erst durch die erforderliche Einigung und Eintragung im Grundbuch.

Haus oder Wohnung im Ruhrgebiet verkaufen – mit klarer Vorbereitung

Eine nachvollziehbare Käuferfinanzierung ist ein wichtiger Baustein für einen planbaren Verkauf. Ebenso zählen eine realistische Wertermittlung, belastbare Unterlagen und eine rechtzeitig abgestimmte Abwicklung.

Die Immo2you GmbH begleitet Eigentümer beim Hausverkauf und Wohnungsverkauf in Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Gelsenkirchen, Gladbeck und Bottrop. Wir unterstützen bei der Vorbereitung der Vermarktung, der Abstimmung mit Interessenten und der Zusammenstellung relevanter Objektunterlagen. Die Kreditentscheidung trifft das finanzierende Institut; individuelle Rechtsfragen klären Sie mit dem Notar oder einem Rechtsanwalt.

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Klaus Gräber

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